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Verkauf auf Amazon und Mehrwertsteuer – Grundregeln für FBM- und FBA-Verkäufer

Unabhängig davon, in welchem Land du tätig bist, ist die Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften obligatorisch. Dies ist ein relativ kompliziertes Problem, das nicht in den Vordergrund des Unternehmens tritt, aber dennoch etwas ist, das möglicherweise das gesamte Geschäft gefährden kann. Die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer wird kompliziert, wenn der Verkauf und der Versand von Produkten an Kunden aus und in verschiedene Länder der Europäischen Union erfolgt.

 

Änderungen der Mehrwertsteuer-Regelung bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

 

Warum ist es eine Herausforderung mit einem größen „H“? Das liegt daran, dass die MwSt-Vorschriften in der EU sehr unterschiedlich sind. Einige von denen gelten für ein bestimmtes Land, während andere sind für die gesamte EU gültig. Ein Beispiel für Letzteres ist die Einführung vom übergeordneten MwSt-One-Stop-Shop im Juli 2021 auf EU-Ebene, das auf der Ebene der lokalen Mitgliedstaaten betrieben wird. Diese Lösung hat die Aufgabe:

  •     das Mehrwertsteuersystem auf europäischer Ebene abzudichten,
  •   die Möglichkeiten der Steuerarbitrage zu minimieren,
  •   die Einhaltung der MwSt-Vorschriften sowohl für ausländische als auch für in der EU tätige Online-Verkäufer zu vereinfachen.

Ein besonderer Fall von Online-Unternehmern sind natürlich Amazon FBA-Verkäufer! Sie verkaufen und versenden Produkte an Kunden in mehreren Ländern, lagern sie aber auch im Ausland, um an Fulfilled by Amazon-Programmen teilzunehmen. Im Zusammenhang mit der Lagerung von Produkten in anderen Ländern unterliegen sie nicht nur allgemeinen Vorschriften, sondern auch zusätzlichen Verpflichtungen, die sich aus den lokalen Regelungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer ergeben.

 

EU-Schwellenwert für Lieferungen

 

Eine der wichtigsten Änderungen im Jahr 2021 war die Abschaffung der länderspezifischen Lieferschwellen für B2C-Fernverkäufe zugunsten einer niedrigeren, EU-weiten Schwelle.

Die bisherigen Schwellenwerte lagen je nach Land zwischen 35.000 und 100.000 Euro. Sobald der Wert der von einem Amazon-Verkäufer an einzelne Kunden in einem Land getätigten Lieferungen den in diesem Land geltenden Schwellenwert übersteigt, war der Verkäufer verpflichtet, dies zu tun:

  •       sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren lassen,
  •       die Mehrwertsteuersätze des Landes auf zukünftige Verkäufe anzuwenden,
  •   in dem betreffenden Land regelmäßig Mehrwertsteuererklärungen bei der örtlichen Steuerbehörde einzureichen.

Vor dem Überschreiten des Schwellenwerts wurden die Lieferungen als Inlandsverkäufe behandelt und in der lokalen MwSt-Erklärung zu inländischen MwSt-Sätzen ausgewiesen. Dies war vor Juli 2021 der Fall.

Der neue Schwellenwert, der mit dem Inkrafttreten der OSS (One-Stop-Shop) eingeführt wurde, beträgt nur 10 000 EUR, ist also viel niedriger. Das gilt für die gesamte EU, was sehr wichtig ist, da diese Obergrenze in der Regel sehr schnell erreicht wird. Folglich kann die Entscheidung, wie die Mehrwertsteuer zu verbuchen ist, nicht aufgeschoben werden. Das bedeutet, dass alle internationalen Verkäufe, unabhängig davon, in welchen EU-Ländern deine Kunden leben, auf den Grenzwert angerechnet werden. Sobald diese Grenze überschritten ist, ist eine Mehrwertsteuerregistrierung in allen Ländern erforderlich, in die der Amazon-Verkäufer Produkte versendet.

Um sich erfolgreich für die Mehrwertsteuer anzumelden und regelmäßig lokale Steuererklärungen auszufüllen, empfiehlt es sich, lokale Buchhalter zu beauftragen. Die Steuerbehörden kommunizieren in der Regel nur in der Sprache des betreffenden Landes und verlangen manchmal die Anwesenheit eines einheimischen Vertreters bei der Abgabe der Erklärungen. Diese Änderung zielt darauf ab, die Möglichkeit einer „kreativen Buchführung“ zu minimieren, erhöht aber gleichzeitig den bürokratischen Aufwand für Amazon-Verkäufer, die in mehreren europäischen Märkten tätig sind.

 

OSS für Amazon-Verkäufer

 

Die Änderung der Schwellenwerte erfolgte mit der Einführung der OSS, einer neuen Verordnung, die es einigen Online-Verkäufern ermöglicht, die EU-weite Mehrwertsteuer in ihrem eigenen Land zu entrichten.

Die Anwendung dieser Regelung bedeutet, dass der Schwellenwert von 10.000 EUR aufgegeben wird. Stattdessen werden von Anfang an die landesspezifischen Mehrwertsteuersätze angewandt. du weißt dann alle deine grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in der OSS-Meldung aus, die in deinem Sitzland eingereicht wird, und zahlst die gesamte Mehrwertsteuerschuld an das Finanzamt im Domizil. Kurz gesagt: du begleichst deine Mehrwertsteuer in der gesamten EU mit einer einzigen Erklärung und einer einzigen Zahlung an das deutsche Finanzamt.

Das nationale Finanzamt überweist dann die entsprechenden Beträge an die Länder, in denen die Mehrwertsteuer geschuldet wird. Um dies zu ermöglichen, müssen die OSS-Berichte nach sehr detaillierten Richtlinien erstellt werden. Zunächst einmal müssen alle Transaktionen nach Ländern sortiert werden:

  •       der Versendung von Sendung,
  •     des Zielorts vom Pakets,
  •       angewandter Mehrwertsteuersatz.

Die Summen all dieser Transaktionen müssen dann in den OSS-Bericht eingegeben werden.

Obwohl das Sortierverfahren sehr zeitaufwendig ist, vereinfacht OSS die Einhaltung der Mehrwertsteuerpflichten für Amazon-Verkäufer, deren Sendungen ausschließlich aus dem Sitzland stammen. du brauchst keine Buchhalter vor Ort und musst auch nicht die sich ändernden Länderfristen oder Grenzwerten von Verkaufsvolumen in einem bestimmten Markt im Auge behalten.

 

Mehrwertsteuerregeln für Amazon FBA-Verkäufer

Klingt gut, nicht wahr? Allerdings sind mit OSS auch Schwierigkeiten verbunden. Das liegt vor allem daran, dass sie nicht für Amazon-Verkäufer im FBA-Programm gilt. 

Die OSS-Regelung gilt nur für grenzüberschreitende Verkäufe, also nicht für Lieferungen innerhalb eines Landes. Dies schränkt seinen Nutzen erheblich ein, insbesondere für Amazon FBA-Verkäufer, die ihre Produkte in den Lagern des E-Commerce-Riesen an verschiedenen Orten in der EU außerhalb des Landes, in dem sie tätig sind, aufbewahren. 

Die Amazon FBA-Verkäufer wissen nicht immer, wo ihr Bestand derzeit gelagert ist. Die Registrierung für die Mehrwertsteuer in einem Land ist obligatorisch, wenn ein Produkt potenziell in diesem Land gelagert werden könnte oder gelagert wird. Das bedeutet, dass Verkäufer, die ein FBA-System wie PAN-EU nutzen, sich in den Ländern, in denen ihre Produkte potenziell gelagert werden, unverzüglich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm ist die Möglichkeit, in mindestens vier EU-Ländern zu lagern und sich in diesen Ländern für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen. Welche Länder das sein werden, hängt natürlich vom Einzelhändler ab. 

Abschließend noch einige praktische Tipps zu den mehrwertsteuerbezogenen Einstellungen in Seller Central:

 

  • Die Möglichkeit, OSS auf Amazon zu betreiben, findest du im Abschnitt Einstellungen -> Tax information. 
  • Die Möglichkeit, die mit dem Konto verbundene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinzuzufügen kann ebenfalls im obigen Abschnitt hinzugefügt werden. Die Überprüfungszeit beträgt bis zu 48 Stunden.
  • Die zulässigen Lagerorte für Produkte im FBA-Modell legst du unter Settings-> Fulfillment by Amazon – Cross-Border Fulfilment Settings fest.
  • du kannst einen Bericht erstellen, der Informationen davon beinhaltet, wo sich deine Produkte derzeit befinden, und zwar unter Reports-> Fulfillment by Amazon -> Inventory -> Multi Country Inventory.

 

Happy Selling

Amata Borys-Chudek & Dominika Mazur

Go2Market Crew

19.04
2022

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