Verkauf auf Amazon

Verkauf auf Amazon und die Mehrwertsteuer - grundlegende Regeln für FBM- und FBA-Verkäufer

19.04.2022

Unabhängig davon, in welchem Land Sie tätig sind, ist die Einhaltung der Vorschriften zur Mehrwertsteuer obligatorisch. Es handelt sich um ein relativ kompliziertes Problem, das nicht im Vordergrund des Geschäftsbetriebs steht, aber dennoch etwas ist, das potenziell das gesamte Unternehmen gefährden kann. Die korrekte Abrechnung der Mehrwertsteuer wird kompliziert, wenn der Verkauf und Versand von Produkten an Kunden aus und in verschiedene Länder der Europäischen Union erfolgt.

Änderungen bei der Mehrwertsteuerabrechnung in grenzüberschreitenden Transaktionen
Warum ist das eine Herausforderung mit großem „H“?
Nämlich, weil die Vorschriften zur Mehrwertsteuer innerhalb der Gemeinschaft sehr unterschiedlich sind – einige beziehen sich auf ein bestimmtes Land, während andere in der gesamten EU gelten. Ein Beispiel dafür sind die im Juli 2021 eingeführten sogenannten One Stop Shop (VAT-OSS)-Regelungen, die auf der Grundlage europäischer Vorschriften operieren, aber auf lokaler Ebene der Mitgliedstaaten tätig sind. Diese Lösung hat die Aufgabe:

  • das Mehrwertsteuersystem auf europäischer Ebene zu konsolidieren,

  • die Möglichkeiten der Steuerarbitrage zu minimieren,

  • den Prozess der Einhaltung der Mehrwertsteuervorschriften sowohl für ausländische als auch für EU-E-Commerce-Händler, die innerhalb der EU tätig sind, zu vereinfachen.

Ein besonderes Beispiel sind die Amazon FBA-Händler. Sie verkaufen und versenden Produkte an Kunden in mehreren Ländern, lagern sie jedoch auch im Rahmen der Fulfilled by Amazon-Programme im Ausland. Aufgrund der Lagerung von Produkten in anderen Ländern unterliegen sie nicht nur den allgemeinen Vorschriften, sondern auch zusätzlichen Verpflichtungen, die sich aus den lokalen Mehrwertsteuervorschriften ergeben.

Der EU-Warenwertschwellenwert
Eine der wichtigsten Änderungen im Jahr 2021 war die Abschaffung der in einzelnen Ländern geltenden Lieferschwellen für den B2C-Verkauf „auf Distanz“ zugunsten einer einzigen, deutlich niedrigeren Schwelle, die in der gesamten EU gilt.

Die vorherigen Schwellenwerte lagen zwischen 35.000 EUR und 100.000 EUR, abhängig vom Land. Nach Überschreitung dieser Schwellenwerte war der Amazon-Verkäufer verpflichtet:

  • sich als Mehrwertsteuerpflichtiger zu registrieren,

  • lokale Mehrwertsteuersätze anzuwenden,

  • regelmäßige Mehrwertsteuererklärungen im jeweiligen Land einzureichen.

Der neue Schwellenwert, der mit OSS eingeführt wurde, beträgt nur 10.000 EUR und gilt für die gesamte EU. Dies bedeutet, dass grenzüberschreitender Verkauf schneller der Verpflichtung zur Mehrwertsteuerabrechnung in den Zielländern unterliegt. Verkäufer müssen daher deutlich schneller reagieren und sich bei den zuständigen Behörden registrieren.

Um die Mehrwertsteuer korrekt abzurechnen und lokale Steuererklärungen einzureichen, ist oft die Unterstützung lokaler Buchhalter erforderlich. Die Steuerbehörden kommunizieren in der Regel ausschließlich in der Landessprache und können die Anwesenheit eines lokalen Vertreters verlangen.

OSS für Amazon-Verkäufer
OSS ermöglicht die Mehrwertsteuerabrechnung in der gesamten Union über eine einzige Erklärung und eine einzige Zahlung an die nationale Steuerbehörde. Der Verkäufer meldet alle grenzüberschreitenden B2C-Transaktionen in seinem Heimatland, und dortige Behörden leiten die Mittel an die entsprechenden Staaten weiter.

Obwohl das Verfahren eine detaillierte Sortierung der Transaktionen nach Land und Mehrwertsteuersätzen erfordert, stellt es für Verkäufer, die Waren ausschließlich aus dem Heimatland versenden, eine enorme Vereinfachung dar.

Mehrwertsteuerbestimmungen für Amazon FBA-Verkäufer
Hier entsteht das Problem – OSS gilt nicht für nationale Verkäufe, und Amazon FBA-Verkäufer lagern Waren in verschiedenen Lagern in der EU. Das bedeutet, dass sie sich in jedem Land, in dem ihre Produkte gelagert werden könnten, als Mehrwertsteuerpflichtige registrieren müssen.

Für Teilnehmer am PAN-EU-Programm ist die Lagerung in mindestens 4 EU-Ländern erforderlich – was automatisch die Notwendigkeit einer Mehrwertsteuerregistrierung in diesen Staaten mit sich bringt.

Wie richte ich die Mehrwertsteuer im Verkäuferpanel bei Amazon ein?
Einige praktische Tipps für Seller Central:

  • OSS aktivieren Sie im Abschnitt Settings → Tax Information.

  • Die Mehrwertsteuernummer fügen Sie im selben Abschnitt hinzu (Überprüfungszeit bis zu 48 Stunden).

  • Die Lagerorte der Produkte in FBA richten Sie unter Settings → Fulfillment by Amazon → Cross-Border Fulfilment Settings ein.

  • Den Bericht über den Standort der Bestände finden Sie unter Reports → Fulfillment by Amazon → Inventory → Multi Country Inventory.

Viel Erfolg mit der Besteuerung,
Das Go2Market-Team