Ohne die Steuerbescheinigung kannst du in Deutschland nicht verkaufen.
15.02.2019
Amazon folgt dem deutschen Gesetz und verlangt von Verkäufern, das sogenannte "German Tax Certificate" zu erhalten. Um sich um das Tax Certificate zu bewerben, muss man in Deutschland als Steuerpflichtiger registriert sein und eine Steuernummer besitzen, die nicht identisch mit der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist.
Der Antrag sollte beim zuständigen Finanzamt in Deutschland eingereicht werden, das für das jeweilige Land zuständig ist. Für polnische Unternehmer muss der Antrag bei den folgenden Finanzämtern in Deutschland eingereicht werden:
a) Personen oder Unternehmensnamen, die mit den Buchstaben A - G beginnen, sollten den Antrag beim Finanzamt in Hameln, Süntelstraße 2, 31785 Hameln, E-Mail: poststelle@fa-hm.niedersachsen.de einreichen.
b) Personen oder Unternehmensnamen, die mit den Buchstaben H - M beginnen, sollten den Antrag beim Finanzamt in Oranienburg, Heinrich-Grüber Platz 3, 16515 Oranienburg, E-Mail: poststelle.fa-oranienburg@fa.brandenburg.de einreichen.
c) Personen oder Unternehmensnamen, die mit den Buchstaben N - Z beginnen, sollten den Antrag beim Finanzamt in Cottbus, Vom-Stein-Straße 29, 03050 Cottbus - E-Mail: poststelle.fa-cottbus@fa.brandenburg.de einreichen.
d) Alle anderen nicht klassifizierten Einheiten, die unter die Registrierung gemäß § 18 (4e) UStG fallen, sollten sich beim Amt in Cottbus melden.
Nach Erhalt des Tax Certificate muss es in Amazon im Abschnitt Einstellungen - Mehrwertsteuerinformationen angehängt werden.
Die erforderlichen Informationen müssen in Form eines einfachen Formulars eingereicht werden, das hier verfügbar ist: antrag-auf-erteilung-einer-bescheinigung-englisch